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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
a. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes Datum vereinbart wurde.
b. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft um 52 Wochen oder bei einem 26 Wochenvertrag um 26 Wochen.

2. Kündigung der Mitgliedschaft
a. Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (siehe Ziffer 12).
b. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei GYM37 maßgeblich.

3. Beitrag und Wertsicherung
a. Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag wird nachfolgend jeweils zum Montag einer jeden Woche im Voraus fällig und wird von dem in der Einzugsermächtigung genannten Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Monatliche Beiträge wie Getränkeflat werden jeweils zum ersten eines Monats per Lastschrift eingezogen. 
b. Im Falle Rücklastschrift wird pro Bearbeitungsvorgang eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben.
c. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%), berechtigt GYM37 ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.
d. Schülertarife werden nach Beendigung der schulischen- bzw. akademischen Ausbildung, auf die sodann gültige Preisliste angepasst. Der Schülernachweis ist jeweils zum 1.5. und 1.11. eines Jahres unaufgefordert in Kopie bei GYM37 einzureichen. Ansonsten kann der Tarif durch GYM37 auch vor Ablauf der in lit. d. Satz 1 genannten Zeit gemäß aktueller Preisliste angepasst werden.

4. Aufnahmegebühr
a. Die Aufnahmegebühr sind einmalige Gebühren und werden bei Abschluss der Vereinbarung sofort fällig. Diese werden vom Konto des Mitglieds per Lastschriftverfahren eingezogen.

5. Vereinbarungsgegenstand, Rechte des Mitglieds
a. Diese Vereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweils angebotenen Leistungen der GYM37 Anlage zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind auf- oder einzelpreispflichtige Angebote, die dem gültigen Preisaushang entnommen werden können (z.B. Personal Training, Speisen und Getränke).
b. Stets enthaltene grundsätzliche Leistungsbestandteile sind die Nutzung der freistehenden Cardio- und Kraftgeräte, des wöchentlichen Kursangebotes, des Nassbereiches.
c. Änderungen der Öffnungszeiten über die Kernöffnungszeiten von 09.00 – 21.00 Uhr hinaus sowie Änderungen der Einzelangebote, insbesondere Kursstunden oder spezielle Trainingsgeräte behält sich GYM37 vor.
d. Für Reparaturen und Renovierungen behält sich GYM37 das Recht vor, Teilbereiche für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Minderungsrecht entsteht.

6. Pflichten des Mitglieds
Jede Änderung der Vereinbarung zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der Adresse, der Bankverbindung etc.) ist GYM37 schnellstmöglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die Mangels korrekter Daten (z.B. durch eine fehlerhafte Abbuchung) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

7. Nutzungsbedingungen
a. Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die von GYM37 ausgegebenen und in der Anlage ausgehängte Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Den Anweisungen des GYM37 Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
b. Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist GYM37 berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. Davon unabhängig gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund.
c. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle erklärt das Mitglied sein Einverständnis, dass GYM37 berechtigt ist, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
d. Der Mitgliedsausweis (Membercard) ist nicht auf eine andere Person übertrag. e. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Fitness- und Wellnessbereichs nicht gestattet.

8. MITGLIEDSAUSWEIS (Check-in/ Check-out)
a. Die persönliche Membercard dient als Mitgliedsausweis.
b. Ein Verlust muss unverzüglich schriftlich bei GYm37 gemeldet werden.
c. Bei Verlust oder Defekt des Mitgliedsausweises wird ein neuer, gegen eine Gebühr von 20,- € ausgestellt.

9. Verzugsfolge
a. Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, ist GYM37 berechtigt, den bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig werdenden Restbeitrag geltend zu machen. Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen.
b. GYM37 ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich (Verzugsende) einzustellen.
c. Falls das Mitglied die Berechtigung zum Einzug per Lastschriftverfahren nicht erteilt oder unberechtigt widerruft, hat das Mitglied die Kosten des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes in voller Höhe zu tragen (siehe Ziffer 3b).
d. In den oben genannten Fällen behält sich GYM37 des Weiteren nach der zweiten unberechtigt nicht erfolgten Beitragszahlung das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
e. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch GYM37 hat das Mitglied den vollen entgangenen Beitrag, den GYM37 bis zum Zeitpunkt einer nach der Vereinbarung zulässigen ordentlichen Kündigung hätte beanspruchen können, zu ersetzen. Der Schadensersatz wird mit Beendigung der Mitgliedschaft fällig.

10. Ruhezeiten
a. Mit der Option Ruhezeit (Entgeldpflichtig) erwirbt das Mitglied das Recht, seine Nutzungsvereinbarung während der Dauer, bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr stillzulegen. Während der Stilllegung ruht der Vertrag, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht eingezogen. Die Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
b. Eine Stilllegung innerhalb der Kündigungsfrist ist nicht möglich.

11. Krankheit, Ausfallzeiten
Machen es dem Mitglied persönliche Umstände unmöglich, das Leistungsangebot von GYM37 zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den Vereinbarungsverpflichtungen. Jedoch bietet GYM37 in besonderen Fällen folgende Regelungen an:
a. Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Erkrankung oder Verletzung, die die Dauer von 4 Wochen übersteigt: Stilllegung für die Folgezeit nach Ermessen der Verwaltung auch über den normalen Stilllegungszeitraum hinaus.
b. Bei Einberufung zur Bundeswehr: Stilllegung der Mitgliedschaft für die Zeit der Wehrpflicht oder Kündigung zum Einberufungstermin.
c. Bei Schwangerschaft: Stilllegung der Mitgliedschaft für bis zu ein Jahr oder Kündigung ab Nachweis der Schwangerschaft.

12. Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft
a. Ein Wohnortwechsel berechtigt zur außerordentlichen Beendigung der Mitgliedschaft, wenn der Wohnortwechsel durch Bescheinigung der Meldebehörde nachgewiesen werden kann und der neue Wohnort mehr als 30km von der nächsten GYM37 Anlage entfernt ist.
b. Die Schließung des GYM37 Studios berechtigt zur außerordentlichen Kündigung. d. Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form eingereicht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende.

13. Höhere Gewalt
Wird es GYM37 aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung

15. Haftung
a. Die Haftung von GYm37 für Schäden des Mitglieds ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GYM37, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von GYM37 zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der vertraglichen Einrichtungen und Gerätschaften.
b. Die Haftungssumme ist für Sachschäden auf 500.000 Euro, für Personenschäden auf 1.000.000 Euro beschränkt.

16. Wertgegenstände
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten GYM37 werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von GYm37 in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

17. Minderjährige
Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlungen werden nur über das Konto eines Erziehungsberechtigten erfolgen.

18. Datenschutzerklärung, Videoüberwachung
a. Mit seiner Unterschrift stimmt das Mitglied der Verwendung und elektronischen Speicherung der persönlichen Daten durch GYM37 zu. Neben den Daten, die im Zuge der Anmeldung bekannt gegeben werden und allen Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen, ist GYM37 zur Verwendung und Verarbeitung aller bekannt gegebenen oder während der Vereinbarungsabwicklung erhobenen Daten berechtigt. Die Verwendung der erhobenen Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für Marketingzwecke oder interne Statistiken ausschließlich von und für GYM37. Die Zustimmung zur Verwendung und Verarbeitung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht.
b. Das Mitglied räumt GYM37 zur Vermeidung von Unfällen, Verhinderung von Straftaten und Überwachung unbefugter Nutzungen das Recht zur Herstellung und Nutzung von Videoaufnahmen in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Trainingsflächen oder Thekenbereich ein. Die Aufnahmen werden nur zu den o.g. genannten Zwecken genutzt und sonst in keiner Weise verwendet. Sie werden nach 7 Tagen gelöscht, sofern kein konkreter Bedarfsfall vorliegt.

19. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam oder nicht richtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

20. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderung, der Übertragung, sowie der Beendigung dieser Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall einer schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Mitglied und GYM37. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs bei GYM37, nicht des Poststempels.

Anmerkung/weitere Regelungspunkte
Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung) sind von dem wöchentlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können erfragt werden.
(2) Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Trainingskursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbesondere mit externen Fitness-Trainern) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.
(3) GYM37 garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.